Neu: Kennzeichnungspflicht für Rohrabschottungen

Nach dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Brandschutzlaboratorien Deutscher Materialprüfanstalten sowie der Zustimmung des DIBt, bezogen auf MVVTB (Ausgabe 2019/1) lfd. Nr. C 4.5 und C 4.6 (Bauarten für Abschottungen an Rohrleitungen aus Metall- und thermoplastischen Kunststoffen) werden alle nach dem 27.05.2020 erstellten oder verlängerten Verwendbarkeitsnachweise (abP, abZ, aBg) einen zusätzlichen Passus unter „Kennzeichnung der Rohrabschottung“ erhalten. 

Rohrabschottung
Leitung

Sobald dieser Textauszug im jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis implementiert ist, besteht eine Kennzeichnungspflicht aller nach diesem baurechtlichen Nachweis hergestellten Rohrabschottungen. Die Kennzeichnung ist jeweils neben der Abschottung am Bauteil dauerhaft anzubringen.

Das PAROC Brandschutzsystem für brennbare sowie nicht brennbare Rohrabschottungen ist sicher, wartungsfrei sowie nachhaltig und erhält durch die im Zubehör erhältlichen Kennzeichnungsschilder die nötige Transparenz zur späteren Nachvollziehbarkeit von Bauprodukt und Abschottungshersteller.

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